Bilanz 2023
Offenlegung öffentliche Beiträge
Sozialbonus
Der Sozialbonus ist seit Jänner 2009 aktiv. Er wurde als Ausgleichsmaßnahme von der Regierung eingeführt und wird in den Stromrechnungen als Rabatt ausgewiesen, um für wirschaftlich und/oder körperlich benachteiligte Kunden die Möglichkeit zu schaffen, ihre jährlichen Stromspesen zu reduzieren.
Wer hat Anrecht auf einen "Bonus sociale"?
ansässige Haushaltskunden mit einem Stromliefervertrag, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Familiengemeinschaft mit einem ISEE-Indikator von höchstens 9.530 Euro
- Familiengemeinschaft mit mindestens 4 zu Lasten lebenden Kindern (Großfamilie) mit einem ISEE-Indikator von höchstens 20.000 Euro
- Personen, die aus schwerwiegenden Gründen elektronische Geräte mit lebenserhaltenden Funktionen verwenden müssen
Wo kann ein Antrag für den Erhalt des "Bonus sociale" gestellt werden?
Das Ansuchen kann in der örtlichen Gemeinde gestellt werden. Die ISSEE-Bescheinigung erhält man beim Patronat und Steuerbeistandshilfen (CAF).
Weiter Informationen finden Sie unter:
TV-Gebühren auf Stromrechnungen
Inhaber*innen eines Fernsehgerätes sind die RAI-Gebühren geschuldet.
Die RAI-Gebühr wird auf Anweisung der Agenzia Entrate von der Genossenschaft in Rechnung gestellt. Seit 2016 wird bei Vorliegen eines Stromliefervertrages für ansässige Haushaltskund*innen vermutet, dass ein Fernsehgerät vorhanden ist.
Detailliert Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Agentur der Einnahmen und der RAI.
Zusammensetzung des Energiemixes
Infos zum Qualitätsstandard der Stromverkaufsdienste
Delibera 413/2016/R/com (TIQV)